Unser Tarif
Jedes Mitglied der Energie-genossenschaft profitiert von den Steuervorteilen
Als Mitglied einer Erneuerbaren Energie-Genossenschaft zahlen Sie
- keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag
- keine Elektrizitäts-Abgabe, da der Strom aus Photovoltaik erzeugt wird
- und die Netzentgelte verringern sich.
Die Steuervorteile der Energie-Genossenschaften werden auf der Rechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen und Ihnen mit der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Damit Sie die Tarife besser vergleichen können, berechnen wir für Sie den Strompreis unter Berücksichtigung dieser Vorteile. Diese Tarife veröffentlichen wir regelmäßig für alle Mitglieder als „Strompreis nach Einsparung“ im „Informationsblatt Strompreis“ im Mitgliederbereich auf unserer Webseite.
Öko-Strom wird in Kärnten für Kärnten produziert
Mit Sonnenstrom aus unserer Region schaffen wir Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt. Das wirkt sich positiv auf die Preisgestaltung aus. Die Tarife werden vierteljährlich von der Energie-Genossenschaft festgelegt. Einer der Hauptgründe für die Gründung der Energie-Genossenschaften war, allen Genossenschaftsmitgliedern attraktive Preise sowie langfristige Sicherheit und Stabilität zu bieten. Aber auch gemeinsam in unserer Region wichtige Schritte in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung zu setzen
Die Energie-genossenschaften arbeiten gemeinnützig und nicht gewinnorientiert
Die Raiffeisenbankengruppe Kärnten übernimmt ehrenamtlich und damit unentgeltlich die Mitgliederverwaltung der Genossenschaften, der Revisionsverband die laufende Prüfung und Kontrolle und stellt damit die Einhaltung der Gemeinnützigkeit sicher. Die im Hintergrund laufenden organisatorischen Tätigkeiten wie die gesamte Buchhaltung, Steuern und Jahresabschlüsse für alle Energie-Genossenschaften, die vollautomatische digitale Abrechnung des gemeinsamen Stromhandels sowie die detaillierte Rechnungserstellung werden von unseren Kooperationspartnern (team4.energy, Kapsch und BDO) gegen einen geringen Unkostenbeitrag als deren Beitrag zur Nachhaltigkeit übernommen. Die Energie-Genossenschaften benötigen dafür nur einen minimalen Kostendeckungsbeitrag.
Die Tarife werden vierteljährlich zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin angepasst
Per 1. Juli 2024 haben wir den Strompreis auf 12,35 Cent pro kWh (Strompreis nach Einsparung exkl. 20% USt.) festgelegt. Aber auch der Einspeisetarif liegt im österreichweiten Vergleich mit konventionellen Energieversorgern über dem Marktdurchschnitt und beträgt 9,35 Cent pro kWh (Einspeisetarif exkl. 20% USt.).
INFORMATIONSBLATT STROMPREISE
Gültig ab 1. Juli 2024PREISPERIODE
EINSPEISEPREIS
STROMPREIS
an die Energie-Genossenschaft bezahlt:
Hinweis
Wenn Sie Strom von der Energie-Genossenschaft beziehen, entfällt die Elektrizitätsabgabe und Sie müssen nur ein reduziertes Netznutzungsentgelt bezahlen. Berücksichtigt man diese Vorteil, ergibt sich wirtschaftlich nachstehender Strompreis:
Im Zuge der Strompreisbremse wurden die Abgaben und Entgelte gesenkt. Wenn die Strompreisbremse am 31.12.2024 ausläuft sind diese Abgaben und Entgelte wieder zu bezahlen. Ausgenommen ist der Strom aus Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften. Das bedeutet, dass der effektive Strompreis durch die Ersparnis ab 1.1.2025 nochmals um ca. 20% geringer sein wird. Die tatsächliche Auswirkung ab 1.1.2025 werden wir hier zeitnah dokumentieren, da es auch eine Erhöhung der Netzkosten mit Jahresende 2024 geben wird.
Für den in der Erneuerbaren Energiegenossenschaft gehandelten Strom wird seitens Netzbetreiber ein um 28% verringertes Netzentgelt verrechnet.
INFORMATIONSBLATT STROMPREISE
Gültig von 1. April 2024 bis 30. Juni 2024PREISPERIODE
EINSPEISEPREIS
STROMPREIS
an die Energie-Genossenschaft bezahlt:
Hinweis
Wenn Sie Strom von der Energie-Genossenschaft beziehen, entfällt die Elektrizitätsabgabe und Sie müssen nur ein reduziertes Netznutzungsentgelt bezahlen. Berücksichtigt man diese Vorteil, ergibt sich wirtschaftlich folgender Strompreis:
Sie müssen Ihren Energieversorger nicht wechseln:
Jedes Mitglied einer Energie-Genossenschaft behält seinen Vertrag mit seinem bisherigen Energieversorger, so dass sichergestellt ist, dass Sie auch dann mit Strom versorgt werden, wenn die Energie-Genossenschaft weniger oder keinen Solarstrom produziert (z.B. im Winter oder nachts).
Sie müssen auch keinerlei technische Umbauten vornehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist lediglich ein Smart Meter, den Ihnen Ihr Energieversorger kostenlos zur Verfügung stellt.