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Unser Tarif

Einmal Sonne, faire Preise für alle und kein Tarifdschungel:
Wer Mitglied bei den Energie-Genossenschaften Kärnten ist, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch die Geldbörse
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Jedes Mitglied der Energie-genossenschaft profitiert von den Steuervorteilen

Als Mitglied einer Erneuerbaren Energie-Genossenschaft zahlen Sie

  • keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag
  • keine Elektrizitäts-Abgabe, da der Strom aus Photovoltaik erzeugt wird
  • und die Netzentgelte verringern sich.

Die Steuervorteile der Energie-Genossenschaften werden auf der Rechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen und Ihnen mit der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Damit Sie die Tarife besser vergleichen können, berechnen wir für Sie den Strompreis unter Berücksichtigung dieser Vorteile. Diese Tarife veröffentlichen wir regelmäßig für alle Mitglieder als „Strompreis nach Einsparung“ im „Informationsblatt Strompreis“ im Mitgliederbereich auf unserer Webseite.

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Öko-Strom wird in Kärnten für Kärnten produziert

Mit Sonnenstrom aus unserer Region schaffen wir Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt. Das wirkt sich positiv auf die Preisgestaltung aus. Die Tarife werden vierteljährlich von der Energie-Genossenschaft festgelegt. Einer der Hauptgründe für die Gründung der Energie-Genossenschaften war, allen Genossenschaftsmitgliedern attraktive Preise sowie langfristige Sicherheit und Stabilität zu bieten. Aber auch gemeinsam in unserer Region wichtige Schritte in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung zu setzen

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Die Energie-genossenschaften arbeiten gemeinnützig und nicht gewinnorientiert

Die Raiffeisenbankengruppe Kärnten übernimmt ehrenamtlich und damit unentgeltlich die Mitgliederverwaltung der Genossenschaften, der Revisionsverband die laufende Prüfung und Kontrolle und stellt damit die Einhaltung der Gemeinnützigkeit sicher. Die im Hintergrund laufenden organisatorischen Tätigkeiten wie die gesamte Buchhaltung, Steuern und Jahresabschlüsse für alle Energie-Genossenschaften, die vollautomatische digitale Abrechnung des gemeinsamen Stromhandels sowie die detaillierte Rechnungserstellung werden von unseren Kooperationspartnern (team4.energy, Kapsch und BDO) gegen einen geringen Unkostenbeitrag als deren Beitrag zur Nachhaltigkeit übernommen. Die Energie-Genossenschaften benötigen dafür nur einen minimalen Kostendeckungsbeitrag.

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Die Tarife werden vierteljährlich zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin angepasst

Per 1. Juli 2024 haben wir den Strompreis auf 12,35 Cent pro kWh (Strompreis nach Einsparung exkl. 20% USt.) festgelegt. Aber auch der Einspeisetarif liegt im österreichweiten Vergleich mit konventionellen Energieversorgern über dem Marktdurchschnitt und beträgt 9,35 Cent pro kWh (Einspeisetarif exkl. 20% USt.).

INFORMATIONSBLATT STROMPREISE

Gültig ab 1. Juli 2024

PREISPERIODE

von 01. Juli 2024, 00:00 Uhr
bis 31. März 2025, 24:00 Uhr

EINSPEISEPREIS

Preis, den das Mitglied für den in seiner Anlage erzeugten und von der Energie-Genossenschaft aufgrund des Betriebsführungsvertrags abgenommenen Strom erhält:
9,35 Cent pro kWh
Energie-Einspeisepreis exkl. 20% USt.
11,22 Cent pro kWh
Energie-Einspeisepreis inkl. 20% USt.
Achtung: Ein Einspeisepreis inkl. USt. gilt nur für Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen

STROMPREIS

Preis, den das Mitglied für den aufgrund des Energieliefervertrags bezogenen Strom
an die Energie-Genossenschaft bezahlt:
12,35 Cent pro kWh
Strompreis exkl. 20% USt.
14,82 Cent pro kWh
Strompreis inkl. 20% USt.

Hinweis
Wenn Sie Strom von der Energie-Genossenschaft beziehen, entfällt die Elektrizitätsabgabe und Sie müssen nur ein reduziertes Netznutzungsentgelt bezahlen. Berücksichtigt man diese Vorteil, ergibt sich wirtschaftlich nachstehender Strompreis:
9,99 Cent pro kWh
Strompreis nach Ersparnis exkl. 20% USt.
11,99 Cent pro kWh
Strompreis nach Ersparnis inkl. 20% USt.

Im Zuge der Strompreisbremse wurden die Abgaben und Entgelte gesenkt. Wenn die Strompreisbremse am 31.12.2024 ausläuft sind diese Abgaben und Entgelte wieder zu bezahlen. Ausgenommen ist der Strom aus Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften. Das bedeutet, dass der effektive Strompreis durch die Ersparnis ab 1.1.2025 nochmals um ca. 20% geringer sein wird. Die tatsächliche Auswirkung ab 1.1.2025 werden wir hier zeitnah dokumentieren, da es auch eine Erhöhung der Netzkosten mit Jahresende 2024 geben wird.
Für den in der Erneuerbaren Energiegenossenschaft gehandelten Strom wird seitens Netzbetreiber ein um 28% verringertes Netzentgelt verrechnet.

INFORMATIONSBLATT STROMPREISE

Gültig von 1. April 2024 bis 30. Juni 2024

PREISPERIODE

von 01. April 2024, 00:00 Uhr
bis 30. Juni 2024, 24:00 Uhr

EINSPEISEPREIS

Preis, den das Mitglied für den in seiner Anlage erzeugten und von der Energie-Genossenschaft aufgrund des Betriebsführungsvertrags abgenommenen Strom erhält:
10,25 Cent pro kWh
Energie-Einspeisepreis exkl. 20% USt.
12,30 Cent pro kWh
Energie-Einspeisepreis inkl. 20% USt.

STROMPREIS

Preis, den das Mitglied für den aufgrund des Energieliefervertrags bezogenen Strom
an die Energie-Genossenschaft bezahlt:
13,25 Cent pro kWh
Strompreis exkl. 20% USt.
15,90 Cent pro kWh
Strompreis inkl. 20% USt.

Hinweis
Wenn Sie Strom von der Energie-Genossenschaft beziehen, entfällt die Elektrizitätsabgabe und Sie müssen nur ein reduziertes Netznutzungsentgelt bezahlen. Berücksichtigt man diese Vorteil, ergibt sich wirtschaftlich folgender Strompreis:
10,89 Cent pro kWh
Strompreis nach Ersparnis exkl. 20% USt.
13,07 Cent pro kWh
Strompreis nach Ersparnis inkl. 20% USt.

Sie müssen Ihren Energieversorger nicht wechseln:

Jedes Mitglied einer Energie-Genossenschaft behält seinen Vertrag mit seinem bisherigen Energieversorger, so dass sichergestellt ist, dass Sie auch dann mit Strom versorgt werden, wenn die Energie-Genossenschaft weniger oder keinen Solarstrom produziert (z.B. im Winter oder nachts).
Sie müssen auch keinerlei technische Umbauten vornehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist lediglich ein Smart Meter, den Ihnen Ihr Energieversorger kostenlos zur Verfügung stellt.

VORREGISTRIERUNG ZU EINER ENERGIE-GENOSSENSCHAFT